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   BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98   

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https://dejure.org/1998,7085
BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98 (https://dejure.org/1998,7085)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1998 - 1Z BR 10/98 (https://dejure.org/1998,7085)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 1Z BR 10/98 (https://dejure.org/1998,7085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1711; FGG § 6; ZPO § 42 Abs. 2
    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Richterablehnung wegen Verfahrensverzögerung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1240
  • BayObLGZ 1998 Nr. 9
  • BayObLGZ 1998, 35
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98
    Dabei muß es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30/38; BGHZ 77, 70/72; …
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98
    Dabei muß es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30/38; BGHZ 77, 70/72; …
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93

    Befangenheit; Bearbeitung; Umgangsrecht; Antrag; Richter

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98
    Die Begründetheit der Richterablehnung wird daher in Fällen dieser Art auf gröbliche, den Beteiligten nicht mehr zumutbare Verzögerungen beschränkt bleiben müssen (vgl. auch den Sachverhalt zu OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46 ), zumal jede Richterablehnung notwendigerweise zu einer weiteren Verfahrensverzögerung führt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98
    Denn die Richterablehnung kann nicht auf den Verstoß als solchen, sondern nur darauf gestützt werden, daß sich der betroffenen Partei der Eindruck einer, auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259 ; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 24).
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 1 Z 25/77
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98
    Die sofortige Beschwerde, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden berufen ist (vgl. BayObLGZ 1977, 97), ist nicht begründet.
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob er sie tatsächlich hegt oder nur vorschützt, - außer Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 249 [252]; BayObLGZ 1987, 211 [217]; BayObLGZ 1998, 35 [37]; OLG Naumburg und Zöller/Vollkommer, jeweils a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob der Ablehnende sie tatsächlich hegt oder nur vorgibt - außer Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 249 [252]; BayObLGZ 1987, 211 [217]; BayObLGZ 1998, 35 [37]; OLG Naumburg und Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Hinzu kommt, dass die Sachverständige in ihrer Sachstandsmitteilung vom 10. Mai 2000 (Bl. 57 f.) auf ihre Arbeitsbelastung hinweist; die auf einer Überlastung beruhende Verspätung kann aber keinen Befangenheitsgrund darstellen (BayObLGZ 1998, 35, 37; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl., 2001 § 42 Rn. 52).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (BayObLG, Beschl. v. 9.2.1998 - 1Z BR 10/98 - NJW-FER 1996, 256; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.; KG, Beschl. v. 12.4.2004 - 15 W 2/04 - NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.11.1999 - 13 W 66/99 - OLGR Frankfurt 2000, 36; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 19 W 15/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9.2.1998 - 1Z BR 10/98, in: NJW-FER 1996, 256; OLG Köln, a.a.O.; KG, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04, in: NJW 2004, 2104, 2105; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 ZPO Rn 11 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08

    Richterablehnung: Kritische Äußerungen des Vorsitzenden über das Auftreten eines

    Das Ablehnungsverfahren kann nicht dazu führen, die konkrete Verfahrensgestaltung, die dem im Einzelfall befaßten Richter obliegt, gewissermaßen in einem Zwischenverfahren jeweils auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit zu überprüfen (BayObLGZ 1998, S. 35, 37).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Das Ablehnungsverfahren kann nicht dazu führen, die konkrete Verfahrensgestaltung, die dem im Einzelfall befaßten Richter obliegt, gewissermaßen in einem Zwischenverfahren jeweils auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit zu überprüfen (BayObLGZ 1998, S. 35, 37).
  • OLG Köln, 12.08.2016 - 19 SchH 15/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9.2.1998 - 1Z BR 10/98, in: NJW-FER 1996, 256; OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008 - 2 W 127/08, in: JMBl. NW 2009, 89 ff.; KG, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04, in: NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.1999 - 13 W 66/99, in: OLGR Frankfurt 2000, 36; Musielak/Heinrich, Zivilprozessordnung, a.a.O., § 42 ZPO Rn 11 m.w.N.).
  • LG Würzburg, 12.05.2016 - 42 S 285/15

    Unbegründete Richterablehnung wegen Rechtsmittelbelehrung

    Das Verfahren der Richterablehnung kann aber nicht dazu führen, dass die konkrete Verfahrensgestaltung, die den im Einzelfall befasstem Richter obliegt, quasi in einem Zwischenverfahren jeweils auf Angemessenheit und Richtigkeit überprüft wird (vgl. BayObLGZ 1998, 35).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

    Richterablehnung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Werden Verfahrensfehler und verzögerliche Arbeitsweise des Richters zum Gegenstand der Ablehnung gemacht, müssen Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehler und Verzögerungen auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem Ablehnenden oder auf Willkür beruhen (BayObLGZ 1987, 218; 1998, 35/37; OLG Bamberg FamRZ 1998, 172; Zöller/ Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 42 Rn. 28).
  • OLG Dresden, 20.12.2000 - 10 Abl 43/00

    Ablehnung eines Richters wegen überlanger Verfahrensdauer

  • VG Berlin, 13.10.2011 - 3 K 245.11

    Befangenheitsantrag wegen Prozessführung

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